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Führerscheinklassen
Führerscheinklasse - A
Krafträder über 45km/h bauartbestimmer Höchstgeschwindigkeit
– über 35 kW Motorleistung
– Leistungsgewicht von mehr als 0,2 kW/kg
Kraftfahrzeuge
– mit Motorleistung mehr als 15 kW
– mit Hubraum mehr als 50 ccm
Wer die Klasse A2 mindestens seit 2 Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden; dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erest ab 21 Jahren.
Mindestalter: 24
Eingeschlossene Klasse: A2, A1, AM
Führerscheinklasse - A1
Krafträder bis 125ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 45 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit, maximal 15 kW Motorleistung.
Mindestalter: 16
Eingeschlossene Klasse: AM
Führerscheinklasse - A80
Die Schlüsselzahl 80 ermöglicht es Dir, die Klasse A bereits in einem Alter von 21 Jahren zu erwerben. Zwar gelten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres die Regeln der Klasse A2 bis 35KW/48PS ohne Hubraumbegrenzung, jedoch spart Du Dir eine zusätzliche praktische Prüfung zum Erlangen der Klasse A.
Führerscheinklasse - A2
Krafträder bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2kW/kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (das gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 01.04.1980 erworbenen Führerschein der Klassen 3 oder 4). Vereinfachte Ausbildung d.h. keine Sonderfahrten und keine theoretische Prüfung).
Mindestalter: 18
Eingeschlossene Klasse: A1, AM
Führerscheinklasse - AM
Krafträder/Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
– Elektromotoren mit max. 4kW Nennleistung
– Verbrennungsmotoren mit maximal 50ccm.
Dreirädrige Kleinkrafträder/vierrädrige Leichtfahrzeuge bis 45km/h.
– Fremdzündungsmotoren (z.B. Benziner), Hubraum max. 50ccm.
– Andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) mit max. 4 kW Nutzleistung
– Elektromotoren mit max. 4 kW Nenndauerleistung
– bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse max. 350 kg (bei Elektromotor ohne Batterie).
Mindestalter: 15
Führerscheinklasse - B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und max. 9 Plätzen (einschl. Fahrer).
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
– Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
– Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Führerscheinklasse - B 96
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg ziehen möchten und die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und PKW mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 4,25 t beträgt.
Mit der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen:
– Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht
– Anhänger über 750 kg zulässigem Gesamtgewicht, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)
Vorausgesetzer Vorbesitz der Führerscheinklasse: B
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Führerscheinklasse - B 196
Krafträder mit:
– Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und nicht mehr als 11 kW (15P S)
– Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg.
– Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine FE der Klasse A1 erworben.
– Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird nur die Berechtigung erworben ein Motorrad der Klasse A1 zu fahren.
– Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach §15 Abb. 3FEV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur mit praktischer Prüfung) zu erlangen.
– Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.
Voraussetzung:
– Mindestalter 25 Jahre
– Besitz der FE KI B seit mind. 5 Jahren.
– Theoretische und praktische Fahrerschulung, deren erfolgreicher Abschluss von deinem Fahrlehrer mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt werden muss.
– Der Führerscheinantrag muss nach der Schulung bei der Behörde gestellt werden.
Führerscheinklasse - B 197
Die Voraussetzung für den Erwerb der Schlüsselzahl B197:
mind.5 Doppelstd.(a‘ 90 min ) auf Manuellem Fahrzeug und einer Testfahrt mit deinem Fahrlehrer. Nach Abschluss bestätigt dir dein Fahrlehrer die Schaltkompetenz danach darfst Du die Fahrerlaubnis Prüfung KL B auf einem Automatik Auto ablegen ohne dass du einen Eintrag im Führerschein erhältst. Danach darfst Du uneingeschränkt Autos mit Hanschaltgetriebe und Automatikgetriebe im in In und Ausland fahren.
Führerscheinklasse - BE
Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängeres darf max. 3,5 t betragen.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“)
Vorausgesetzter Vorbesitz der Führerscheinklasse: B
Eingeschlossene Klasse: AM, L
Führerscheinklasse - L
Traktoren bis 40 km/h Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann maximale Geschwindigkeit 25 km/h). Gültig seit 19.01.2013
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h auch mit Anhänger.
Mindestalter: 16
Spezialangebote
– Regelmäßige Nachschulungskurse (ASF)
– Handicap-Ausbildung auf Anfrage
– Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer
– Themenspezifischer Unterricht – nach Absprache auch an Samstagen (außer Sonn- und Feiertage)
Sepp's Fahrschule Inh. Josef Mittelbach
Münchener Straße 34, 86899 Landsberg am Lech
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