08191 / 9472088

0172 / 8270297

Führerschein-klassen

Benötigte Unterlagen

Unsere
Fahrzeuge

Öffnungszeiten

Mo. & Mi. 17:30 – 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung

Unterrichtszeiten

Mo. & Mi. 19:00 – 20:30 Uhr

Häufige Fragen zu den Klassen B, BE & B96

Darf man mit Klasse B auch Motorräder / Motorroller fahren?

Die Klasse B ist die typische Pkw-Fahrerlaubnis. Sie umfasst neben den Pkw alle anderen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, nicht jedoch Krafträder der Klassen A, A1 und A2. Sie berechtigt aber zum Führen von Kleinkrafträdern der Klasse AM (Moped und Mokick). Viele Hersteller bieten Motorroller an, die in die Kategorie Kleinkrafträder fallen, also mit Klasse B gefahren werden dürfen.

Darf ich mit Klasse B einen Anhänger mitführen?

Das Mitführen eines Anhängers mit einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg ist zulässig. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jedoch max. 3500 kg betragen.

Wofür ist die Klasse BE erforderlich?

Die Klasse BE ist erforderlich, wenn hinter einem PKW oder einem leichten LKW ein Anhänger mitgeführt von mehr als 750kg aber max. 3500kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist größer als 750kg, zugleich übersteigt die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500kg.

Kann ich Klasse B und BE bzw. die Schlüsselzahl B 96 in einem Ausbildungsgang erwerben?

Die Erteilung der Klasse BE, B 96 setzt den Besitz oder die Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung der Klasse B voraus. Das heißt, im Klartext, dass die Klassen B, BE bzw. B 96 in einem Ausbildungsgang erworben werden können. Die praktische Prüfung für Klasse BE darf aber erst nach erfolgreicher theoretischer und praktischer Prüfung der Klasse B angetreten werden.

Für die Klasse B 96 besteht keine praktische Prüfung, es ist aber eine besondere Schulung erforderlich.

Ist bei der Erweiterung von Klasse B auf Klasse BE eine theoretische Prüfung erforderlich?

Eine theoretische Ausbildung bzw. Theoretische Prüfung entfällt bei Klasse BE.

Was bedeutet die Schlüsselzahl B 96?
  • Erlaubt, dass Mitführen eines Anhängers über 750 kg zG
  • die zG der Fahrzeugkombination (PKW und Anhänger) darf max. 4250 kg betragen
  • Für die Zuteilung der Schlüsselzahl 96 ist keine praktische Prüfung erforderlich aber eine besondere Schulung in der Fahrschule vorgeschrieben.
Ist bei der Erweiterung von Klasse B auf Klasse BE eine theoretische Prüfung erforderlich?

Eine theoretische Ausbildung bzw. Theoretische Prüfung entfällt bei Klasse BE.

Häufige Fragen zu den Klassen A, A2, A1 & AM

Welches sind die wichtigsten Unterschiede der Klassen A1 und AM?

Beim Vergleich der Grenzwerte von Klasse A und Klasse A1 stellt man fest, dass Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm in die Unterklasse A1 fallen, obwohl doch die Klasse A schon bei einem Hubraum von mehr als 50 ccm, also bei 51 ccm, beginnt! Einen Unterschied macht zunächst der weitere Grenzwert der Klasse A1 aus, nämlich die Begrenzung der Nennleistung auf 11 kW. Danach fällt z.B. ein Kraftrad mit einem Hubraum von 75 ccm, das eine Nennleistung von mehr als 11 kW, aber einen Hubraum von mehr als 125 ccm.

Die Klasse AM ist zwar auch eine Kraftradklasse, aber eine die das EU-Recht (die EU-Führerscheinrichtlinie) nicht kennt, also eine sogenannte nationale Klasse. In der EU-Führerschein Richtlinie beginnt das Kraftrad erst ab einem Hubraum von mehr als 50 ccm und / oder einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Klasse AM umfasst also die Kategorie der Kleinstkrafträder (Moped und Mokick), wozu auch Motorroller gehören, die die technischen Grenzwerte von maximal 50 ccm Hubraum und eine bbH von höchstens 45 km/h nicht überschreiten.

Für Klasse AM sind keine besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) vorgeschrieben.

Mit Klasse AM dürfen auch Kleinkrafträder mit einer bbH von höchstens 45 km/h gefahren werden, sofern diese vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind sowie – Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 01. März 1992 in den Verkehr gekommen sind.

Die Klasse AM wird nicht auf Probe erteilt.

Ab welchem Lebensalter kann ich frühestens den Führerschein für leistungsunbeschränkte Motorräder erwerben?

Frühestens ab Vollendung des 20. Lebensjahres. Das setzt aber den Erwerb von Klasse A2 mit Vollendung des 18. Lebensjahres oder, genauer ausgedrückt, den mindestens zweijährigen Besitz von Klasse A2 voraus.

Ab welchem Lebensalter kann ich ohne Vorbesitz von Klasse A2 den Führerschein für Klasse A direkt erwerben?

Ab dem vollendeten 24. Lebensjahr. Mit der Ausbildung kann schon bis zu sechs Monaten vor Vollendung des 24. Lebensjahres begonnen werden. Man sollte aber vorsichtige 24-Jährige und auch Ältere nicht davon abhalten, zuerst einmal die Klasse A2 – leistungsbeschränkt – zu erwerben.

Darf man mit den Klassen A, A2 und A1 auch Motorräder mit Beiwagen fahren?

Ja, für Motorräder mit Beiwagen gibt es keinen besonderen Führerschein, aber das Fahren mit Beiwagen erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten.

Darf man mit den Klassen A, A2 und A1 auch landwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen fahren?

Nein, im Gegensatz zu den alten Klassen 1, 1a, 1b und 4 ist die Klasse L (vergleichbar mit der alten Klasse 5) nicht eingeschlossen.

Darf man mit dem Führerschein Klasse 1b auch Leichtkrafträder mit 125 ccm Hubraum fahren?

a, da die Klasse 1b bereits zum 01.07.1996 auf maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW Leistung angehoben wurde, muss der Führerschein nicht getauscht werden. Dieselbe Berechtigung erstreckt sich auf vor dem 01. April 1980 erteilte Fahrerlaubnis der Klasse 3.

NEU!!!

Bei Erweiterung der Klassen A1 auf A2 bzw. A2 auf A entfällt bei zweijährigem Vorbesitz die theoretische Prüfung!

Häufige Fragen zum Führerschein

Läuft mein Führerschein ab?

Alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, gelten nur noch 15 Jahre. Die davor ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden. In beiden Fällen ist keine erneute Prüfung erforderlich!

Sepp's Fahrschule Inh. Josef Mittelbach

Münchener Straße 34, 86899 Landsberg am Lech

08191 / 9472088

0172 / 82 70 297

info@sepps-fahrschule.de

Hast du allgemeine Fragen?

Dann fülle einfach dieses Formular aus und wir melden uns schnellstmöglich bei dir zurück. Falls du dich direkt online bei uns anmelden möchtest, nutze bitte unsere Online-Anmeldung.

Datenschutz