{"id":2437,"date":"2025-06-30T13:32:44","date_gmt":"2025-06-30T13:32:44","guid":{"rendered":"https:\/\/sepps-fahrschule.de\/?page_id=2437"},"modified":"2026-04-23T12:03:53","modified_gmt":"2026-04-23T12:03:53","slug":"genel-kosullar","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sepps-fahrschule.de\/tr\/agb\/","title":{"rendered":"HTS"},"content":{"rendered":"<section class=\"bde-section-2437-100 bde-section\">\n  \n  \n\t\n\n\n\n<div class=\"section-container\"><h1 class=\"bde-heading-2437-101 bde-heading\">\nAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)\n<\/h1><div class=\"bde-rich-text-2437-106 bde-rich-text breakdance-rich-text-styles\">\n<h2>1. Bestandteil der Ausbildung<\/h2><p><strong>Die Fahrausbildung<\/strong>\u00a0umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.<\/p><p><strong>Schriftlicher Ausbildungsvertrag:<\/strong>\u00a0Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.<\/p><p><strong>Rechtliche Grundlagen der Ausbildung:<\/strong>\u00a0Der Unterricht wird aufgrund der hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, erteilt. Im \u00dcbrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.<\/p><p><strong>Beendigung der Ausbildung:<\/strong>\u00a0Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnispr\u00fcfung, in jedem Fall nach Ablauf von einem Jahr seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverh\u00e4ltnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind f\u00fcr die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule ma\u00dfgeblich, die durch den nach \u00a7 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung in Textform hinzuweisen.<\/p><p><strong>Eignungsm\u00e4ngel des Fahrsch\u00fclers:<\/strong>\u00a0Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrsch\u00fcler die notwendigen k\u00f6rperlichen oder geistigen Anforderungen f\u00fcr den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erf\u00fcllt, so ist f\u00fcr die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.<\/p><h2>2. Entgelte, Preisaushang<\/h2><p>Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.<\/p><h2>3. Grundbetrag und Leistungen<\/h2><p><strong>a) Grundbetrag:<\/strong>\u00a0Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorpr\u00fcfungen bis zur ersten theoretischen Pr\u00fcfung, mit Ausnahme der Vorstellung zur Pr\u00fcfung und diese selbst. F\u00fcr die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Pr\u00fcfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierf\u00fcr im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, h\u00f6chstens aber die H\u00e4lfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Pr\u00fcfung ist unzul\u00e4ssig.<\/p><p><strong>b) Entgelt f\u00fcr Fahrstunden und Leistungen:<\/strong>\u00a0Mit dem Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: Die Kosten f\u00fcr das Ausbildungsfahrzeug, einschlie\u00dflich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.<\/p><p><strong>Absage von Fahrstunden \/ Benachrichtigungsfrist:<\/strong>\u00a0Kann der Fahrsch\u00fcler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Fahrstunden in H\u00f6he von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p><p><strong>c) Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und Leistungen:<\/strong>\u00a0Mit dem Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Pr\u00fcfungsvorstellung einschlie\u00dflich der Pr\u00fcfungsfahrt. Bei Wiederholungspr\u00fcfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.<\/p><h2>4. Zahlungsbedingungen<\/h2><p>Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren sp\u00e4testens 3 Werktage vor der Pr\u00fcfung f\u00e4llig.<\/p><p><strong>Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen:<\/strong>\u00a0Wird das Entgelt nicht zur F\u00e4lligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Pr\u00fcfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.<\/p><p><strong>Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung:<\/strong>\u00a0Das Entgelt f\u00fcr eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.<\/p><h2>5. K\u00fcndigung des Vertrages<\/h2><p>Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrsch\u00fcler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gek\u00fcndigt werden:<\/p><ul><li>a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,<\/li><li>b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnispr\u00fcfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,<\/li><li>c) wiederholt oder gr\u00f6blich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verst\u00f6\u00dft.<\/li><\/ul><p><strong>Textform der K\u00fcndigung:<\/strong>\u00a0Eine K\u00fcndigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.<\/p><h2>6. Entgelte bei Vertragsk\u00fcndigung<\/h2><p>Wird der Ausbildungsvertrag gek\u00fcndigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt f\u00fcr die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Pr\u00fcfung.<\/p><p>K\u00fcndigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrsch\u00fcler ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein, steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:<\/p><ul><li>a) 1\/5 des Grundbetrages bei K\u00fcndigung nach Vertragsschluss, aber vor Ausbildungsbeginn<\/li><li>b) 2\/5 bei K\u00fcndigung nach Beginn der Theorie, aber vor 1\/3 der Mindeststunden<\/li><li>c) 3\/5 bei K\u00fcndigung nach 1\/3, aber vor 2\/3 der Mindeststunden<\/li><li>d) 4\/5 bei K\u00fcndigung nach 2\/3, aber vor Abschluss der Mindeststunden<\/li><li>e) voller Grundbetrag bei K\u00fcndigung nach Abschluss der theoretischen Ausbildung<\/li><\/ul><p>Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden nicht oder nur geringer angefallen ist.<\/p><p>K\u00fcndigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrsch\u00fcler wegen vertragswidrigem Verhalten der Fahrschule, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zur\u00fcckzuerstatten.<\/p><h2>7. Einhaltung vereinbarter Termine<\/h2><p>Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrsch\u00fcler haben daf\u00fcr zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden p\u00fcnktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grunds\u00e4tzlich an der Fahrschule. Abweichungen auf Wunsch des Fahrsch\u00fclers werden als Fahrtzeit berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p><p>Hat der Fahrlehrer eine Versp\u00e4tung zu verantworten, wird die ausgefallene Zeit nachgeholt oder gutgeschrieben.<\/p><p><strong>Wartezeiten bei Versp\u00e4tung:<\/strong>\u00a0Versp\u00e4tet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, muss der Fahrsch\u00fcler nicht l\u00e4nger warten; f\u00e4llt deshalb die Fahrstunde aus, wird sie nicht berechnet. Versp\u00e4tet sich der Fahrsch\u00fcler um mehr als 15 Minuten, muss der Fahrlehrer nicht l\u00e4nger warten; die Stunde wird entsprechend berechnet.<\/p><h2>8. Ausschluss vom Unterricht<\/h2><p>Der Fahrsch\u00fcler ist vom Unterricht auszuschlie\u00dfen:<\/p><ul><li>a) bei Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln<\/li><li>b) bei begr\u00fcndeten Zweifeln an der Fahrt\u00fcchtigkeit<\/li><\/ul><p><strong>Ausfallentsch\u00e4digung:<\/strong>\u00a0In diesen F\u00e4llen ist drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu zahlen. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis geringeren Schadens vorbehalten.<\/p><h2>9. Behandlung von Ausbildungsger\u00e4t und Fahrzeugen<\/h2><p>Der Fahrsch\u00fcler ist zur pfleglichen Behandlung aller Lehrmittel und Fahrzeuge verpflichtet.<\/p><h2>10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen<\/h2><p>Ausbildungsfahrzeuge d\u00fcrfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder gestartet werden. Zuwiderhandlungen k\u00f6nnen rechtliche Folgen haben.<\/p><p><strong>Besondere Pflichten bei der Kraftradausbildung:<\/strong>\u00a0Bei Kontaktverlust mit dem Fahrlehrer ist anzuhalten, der Motor abzustellen und ggf. die Fahrschule zu kontaktieren. Das Fahrzeug ist stets ordnungsgem\u00e4\u00df abzustellen und zu sichern.<\/p><h2>11. Abschluss der Ausbildung<\/h2><p>Die Ausbildung wird erst abgeschlossen, wenn der Fahrsch\u00fcler alle n\u00f6tigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten besitzt (\u00a7 29 FahrlG). Der Fahrlehrer entscheidet dar\u00fcber nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen (\u00a7 6 FahrschAusbO).<\/p><p><strong>Anmeldung zur Pr\u00fcfung:<\/strong>\u00a0Erfolgt nur mit Zustimmung des Fahrsch\u00fclers und ist dann verbindlich. Bei Nichterscheinen tr\u00e4gt der Fahrsch\u00fcler die Kosten.<\/p><h2>12. Gerichtsstand<\/h2><p>Hat der Fahrsch\u00fcler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt seinen Wohnsitz nach Vertragsabschluss ins Ausland, ist der Sitz der Fahrschule Gerichtsstand.<\/p><h2>13. Hinweis<\/h2><p>Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung m\u00e4nnlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Alle Personenbezeichnungen gelten f\u00fcr alle Geschlechter.<\/p><h2>14. Vertragsverh\u00e4ltnis bei Online-Anmeldung<\/h2><p>Mit Absenden der Online-Anmeldung \u00fcber das Anmeldeformular der Fahrschule kommt ein verbindlicher Ausbildungsvertrag zustande. Der Fahrsch\u00fcler verpflichtet sich damit zur Zahlung des vereinbarten Grundbetrags entsprechend dem Preisaushang.<\/p><p>Sofern der Fahrsch\u00fcler nach erfolgter Online-Anmeldung ohne Angabe triftiger Gr\u00fcnde keinerlei Leistungen der Fahrschule in Anspruch nimmt und auch nicht zur Ausbildung erscheint, ist die Fahrschule berechtigt, pauschal ein F\u00fcnftel des Grundbetrags der angemeldeten F\u00fchrerscheinklasse als Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden \u00fcberhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden ist.<\/p><h2>15. Cashback-Aktion<\/h2><p>F\u00fcr Fahrsch\u00fcler, die sich ab dem 01.04.2026 f\u00fcr die F\u00fchrerscheinklassen B oder BF17 anmelden, gilt die von der Fahrschule angebotene Cashback-Aktion.<\/p><p>Tritt innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss des Ausbildungsvertrags eine gesetzliche \u00c4nderung in Kraft, durch die sich die Kosten der F\u00fchrerscheinausbildung reduzieren, erstattet die Fahrschule 10 % der vom Fahrsch\u00fcler an die Fahrschule gezahlten Entgelte f\u00fcr die Fahrausbildung.<\/p><p>Ma\u00dfgeblich sind ausschlie\u00dflich die tats\u00e4chlich an die Fahrschule gezahlten Ausbildungsentgelte. Nicht umfasst sind Geb\u00fchren und Kosten Dritter, insbesondere Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren, Verwaltungsgeb\u00fchren oder sonstige Fremdkosten.<\/p><p>Die R\u00fcckerstattung erfolgt auf Antrag des Fahrsch\u00fclers. Die Fahrschule ist berechtigt, das Vorliegen der Voraussetzungen vor Auszahlung zu pr\u00fcfen.<\/p><p>Ein Anspruch besteht nur, wenn die gesetzliche \u00c4nderung innerhalb von 12 Monaten nach der Anmeldung in Kraft tritt.<\/p>\n<\/div><\/div>\n<\/section>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) 1. Bestandteil der AusbildungDie Fahrausbildung\u00a0umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.Schriftlicher Ausbildungsvertrag:\u00a0Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.Rechtliche Grundlagen der Ausbildung:\u00a0Der Unterricht wird aufgrund der hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, erteilt. 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